Umbau (Allgemeines)

Jörn, Friday, 02.12.2005, 14:19 (vor 6727 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

also das Amt für Arbeitsschutz hatte ich schon einschalten. Klagen vor Arbeitsgericht muss man dann nicht mehr, oder> Es handelt sich ja immer noch um ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des AG.

Einen Zuschuss vom Integrationsamt gibt es also nicht, da es ein allge. Verstoß handelt. OK!

Aber was mach ich mit dem Kollegen, der das "Rückenleiden" hat>
Der ist zwar gerade krankgeschrieben, hat aber vor seiner letzten Krankschreibung gerade ein Widereingliederungsmaßnahme (Hamburger Modell) abbrechen müssen (wegen dem Rückleiden). Muss jetzt die Widereingliederungsmaßnahme wiederholt werden oder muss ich ihn gleich auf ein anderen Arbeitsplatz versetzen lassen solange der Umbau nicht vollzogen worden>

Jörn


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