Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist (Allgemeines)

Deafsaxonia, München (Bayern), Saturday, 03.12.2005, 15:21 (vor 6726 Tagen) @ hackenberger

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Wünsche für mein neues Mandat.:-) Die kann ich gut gebrauchen.

Auf welchen Paragraphen könnte ich verweisen, dass die vom Integrationsamt finanzierte Arbeitsassistenz, die für die übliche Arbeitstätigkeit benutzt wird (Gebärdensprachdolmetscher, Telefonvermittlung), auch für die Tätigkeit als VpersonSchwb in Anspruch genommen werden kann>

» Am besten ein Gespräch mit dem SB des Intergrationsamtes suchen und mit
» diesem die Möglichkeiten besprechen.

Ich bin noch ganz neu, was bedeutet "SB">

Es scheint ein Problem nur dieses einen Integrationsamtes zu sein :-(
Ich bin aber noch beim Sammeln von Beweisen.
In anderen Bundesländern wäre es nicht so problematisch. Die beiden gehörlosen VpersonSchwb haben es bisher auch nicht geschafft, den GS finanziert zu bekommen.

Außerdem finanziert dieses Integrationsamt Gebärdensprachdolmetscher (GS) für Betriebsversammlungen nicht, wenn ein gehörloser Arbeitnehmer an ihr teilnehmen will (keine gehörlose VpersonSchwb)! In anderen Bundesländern sei es nicht so.

Ich befürchte, dass ich irgendwann doch die Landesbehindertenbeauftragte der Regierung einschalten muss. Deshalb muss ich klug vorgehen. :-|

Noch etwas: Dieses Integrationsamt sei dafür bereit, GS für Schulungen zu finanzieren, wenn sich mindestens zwei gehörlose VpersonSchwb für einen Schulungskurs anmelden. Nun bin ich aber neu und kann nicht warten, bis irgendwann eine weitere gehörlose Person zur VpersonSchwb gewählt wird. Die anderen gehörlosen VpersonSchwb in meinem Einzugsbereich brauchen andere Schulungen als ich.

Vielen Dank im Voraus für Antworten.


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