Wahl anfechtbar oder nichtig, dringend! (Wahlen)
Hallo bandit1157
Durften die drei nicht, oder wollten sie nicht teilnehmen?
Wenn du die Wahlversammlung den AG mitgeteilt hast, haben die Mitarbeiter das Recht ohne Erlaubnis zu fragen, dran teilzunehmen. Sie haben sich nur abzumelden.
Wenn der AG sie dran hindert, würde ich das als Mandatsbehinderung ansehen.
Was sagt denn der Beauftragte dazu?
Meines Erachtens muss du die Wahl wiederholen, wenn der AG es verweigert hat.
--
Gruß
Jürgen