Wahl anfechtbar oder nichtig, dringend! (Wahlen)

Jürgen aus Porta, NRW, Monday, 03.11.2014, 10:08 (vor 4370 Tagen) @ bandit1157

Hallo bandit1157:-P
Durften die drei nicht, oder wollten sie nicht teilnehmen?
Wenn du die Wahlversammlung den AG mitgeteilt hast, haben die Mitarbeiter das Recht ohne Erlaubnis zu fragen, dran teilzunehmen. Sie haben sich nur abzumelden.
Wenn der AG sie dran hindert, würde ich das als Mandatsbehinderung ansehen.
Was sagt denn der Beauftragte dazu?
Meines Erachtens muss du die Wahl wiederholen, wenn der AG es verweigert hat.

--
Gruß
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion