Wahl anfechtbar oder nichtig, dringend! (Wahlen)
Hallo,
ob eine Wahlbehinderung strafbar ist, ist aber in der Literatur umstritten.
Dau/Düwell lehnen zB die Strafbarkeit vehement ab (Düwell, § 94 SGB IX, Rn. 83), da es dazu keine eigene Strafvorschrift im SGB IX gibt und eine "analoge" Anwendung von Vorschriften (wie zB § 119 BetrVG) erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Bei der Frage, ob die Wahl anfechtbar wäre, käme es mE evtl. darauf an, wann die betroffenen Wahlberechtigten davon erfahren haben, daß sie nicht an der Versammlung teilnehmen dürfen.
Hatten sie diese Information mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf und haben sich nicht darum gekümmert bzw. ihre Rechte aktiv eingefordert, sehe ich für eine Anfechtung "schwarz".
Der Wahlschutz hat im SGB IX leider noch einige Lücken.
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&Tschüß
Wolfgang