Abgabe von 2 Stützunterschriften von e. Wahlberechtigten (Wahlen)

Ken21, Wednesday, 07.01.2015, 09:52 (vor 4305 Tagen)

Hallo,
bei uns wird derzeit im förmlichen Wahlverfahren die Gesamt-SBV gewählt.

Zur Wahl der Vertrauensperson haben sich 2 Kandidaten aufstellen lassen.
Der erste Kandidat X hat seine Kandidatur mit 3 Stützunterschriften gleich am ersten Tag der 2-wöchigen Frist (nach Erlass d. Wahlausschreibens) eingereicht. Nun hat sich 10 Tage später - damit fristgerecht - ein Wahlberechtigter Y ebenfalls zu einer Kandidatur entschieden, jedoch hatte dieser Wahlberechtigte Y bereits vorher seine Stützunterschrift beim ersten Kandidaten X abgegeben.

Der Kandidat Y hatte 4 Stützunterschriften und hat auch sich selbst unterstützt. Der Kandidat Y teilte dem Wahlleiter zusammen mit seiner Kandidatur schriftlich mit, dass er seine Stützunterschrift bei Kandidat X zurückzieht und seine Stützunterschrift bei ihm selbst gelten sollte.
Nun hat sich durch die schriftliche Bekanntgabe der Bewerber ergeben, dass der Wahlleiter - obwohl er ja 2 Stützunterschriften e. Wahlberechtigten bei 2 Kandidaten erkennen mußte, einfach die Stützunterschrift von Y bei X gelten hat lassen. D.h. entgegen der anderslautenden schriftlichen Mitteilung von Y. Y kann zwar nachwievor kandidieren (da er noch 3 gültige Stützunterschriften hat), aber es kann doch eigentlich nicht sein, dass ein Wahlleiter entgegen bessern Wissens, einfach nach Gütdünken die Stützunterschrift dem Kandidaten seiner Wahl zuschlägt. Zusätzlich ist ev. interessant, dass der Wahlleiter eng mit d. Kandidaten X (derzeitiger GSBV-Vertrauensmann) befreundet ist und ihm damit eine Art "Freundschaftsdienst" erwiesen hat.

Im Ergebnis müßte m.E. die Stützunterschrift beim Kandidaten X gestrichen werden. Da Kandidat X damit nur 2 Stützunterschriften hätte, kann er auch nicht zur Wahl als Kandidat zugelassen werden.

Wie beurteilt ihr diese Situation? Könnt ihr mir hier auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nennen.

Vielen Dank.

Viele Grüße
Ken


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