Abgabe von 2 Stützunterschriften von e. Wahlberechtigten (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.01.2015, 22:33 (vor 4303 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

BIH-Broschüren zu rechtlichen Fragen sollte man immer gegenchecken, da sie leider oft verschweigen, wenn eine von ihnen vertretene Rechtsmeinung in der Literatur strittig ist.

Hallo Ken,

hier wäre zu klären, ob der Wahlvorstand das tatsächlich gemacht hat durch Einsicht in die Wahlakte, insbesondere den Niederschriften zu den Beschlüssen. Wenn ein Wahlberechtigter zwei Wahlvorschläge unterstützt hat wie hier, dann ist § 6 Absatz 4 SchwbVWO maßgeblich.

Dies gilt, wie ich auch schon in meinem ersten Posting zu dem Thema geschrieben habe, auch für diese Aussage aus der BIH-Broschüre:


"Werden die gegenüber dem Vertreter des Wahlvorschlags im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unverzüglich, schriftlich und gegen Nachweis mitgeteilten Mängel unter Angabe der Gründe nicht binnen einer "Frist von drei Arbeitstagen" trotz Beanstandung beseitigt, so ist der Wahlvorschlag ungültig. Deshalb empfiehlt es sich für den Wahlvorstand, bei der schriftlichen Beanstandung unbedingt auf die genaue Mängelbeseitigungsfrist und die Folgen ihrer Versäumnis hinzuweisen."

Es ist nunmal so, daß die mir bekannten Kommentare, die diesen Sachverhalt bearbeiten (zB Dau/Düwell, Neumann/Pahlen), keine Pflicht zur sofortigen Prüfung von Wahlvorschlägen durch den WV und eine damit verbundene Benachrichtigung einer von Streichungen der Unterschriften betroffenen Vorschlagsliste sehen. Dies wird auch zB ausdrücklich als Unterschied zur WO für die Betriebsratswahl gesehen, die diese Pflicht nämlich kennt.


Ist das geschehen? Wenn ja, dann ist alles korrekt gelaufen. Wenn nein, dann rechtfertigt dies generell zu Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson.

Die, fürchte ich, nix bringen wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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