Antrag und Kündigung etc. (Kündigung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 09.12.2005, 20:09 (vor 6720 Tagen) @ S. Schulze

» Hallo, der Grund war "betriebsbedingte Kündigung" wg. Arbeitsmangel!!
» Ich habe am gleichen Tag den Antrag gestellt, jedoch vorher bereits die
» Kündigung bekommen. Ist dieser jetzt bereits gültig, obgleich ich zum
» Zeitpunkt der Kündigung den Antrag noch nicht gestellt hatte>>
»
» Danke für eure Antwort, Tschüss

Rein theoretisch, die Kündigung ist rechtswirksam. Das Versorgungsamt hat 3 Wochen, deine Behinderung festzustellen (seit 2004)
Daher mein Tipp, Gleichstellungsantrag.

Weiterer Tipp, Gewerkschaft verdi oder VdK oder VsoP oder Rechtsanwalt.

J.Schmitt


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