Antrag und Kündigung etc. (Kündigung)
» Hallo, der Grund war "betriebsbedingte Kündigung" wg. Arbeitsmangel!!
» Ich habe am gleichen Tag den Antrag gestellt, jedoch vorher bereits die
» Kündigung bekommen. Ist dieser jetzt bereits gültig, obgleich ich zum
» Zeitpunkt der Kündigung den Antrag noch nicht gestellt hatte>>
»
» Danke für eure Antwort, Tschüss
Rein theoretisch, die Kündigung ist rechtswirksam. Das Versorgungsamt hat 3 Wochen, deine Behinderung festzustellen (seit 2004)
Daher mein Tipp, Gleichstellungsantrag.
Weiterer Tipp, Gewerkschaft verdi oder VdK oder VsoP oder Rechtsanwalt.
J.Schmitt