Antrag und Kündigung etc. (Kündigung)

hackenberger, Monday, 12.12.2005, 11:12 (vor 6717 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

auch der Antrag auf Gleichstellung dürfte nicht mehr helfen. Wenn hätte er vor Zugang (eigentlich vor bekannt werden) der Kündigung gestellt werden müssen. Also in solchen Fällen, sofort wenn der "Flurfunk" entsprechende Signale gibt den Antrag stellen und hoffen. Hier hilft aber auch dann nur eine Gleichstellung sofern es entsprechende Gründe gibt.

Nur bei einer offensichtlichen Schwerbehinderung hat man den besonderen Kündigungsschutz schon ab Antragstellung. Eine weitere Chance hat man wenn ich dem AG vor Zugang der Kündigung über eine beabsichtigte Antragstellung informiert und der Grund der Antragstellung mit großer Sicherheit einen GdB vom mind. 50 ergibt. In diesen Fällen sollte der AG auch sich die Zustimmung zur Kündigung bei Integrationsamt einholen um nicht in einem Kündigungsschutzprozess die große Gefahr einer Abweisung der Kündigung zu erhalten.

PS: Es gibt bei den Integrationsämtern Neuauflagen der Arbeitshefte; hier des Heftes über den besonderen Kündigungsschutz!


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