Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten? (Kündigung)

chris, NRW, Saturday, 24.01.2015, 21:40 (vor 3388 Tagen)

Hallo,

am 28.01.15 muss ich zu einem Termin zum Integrationsamt wg. einer außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten Mitarbeiters.

Grundsätzlich bin ich natürlich gegen eine Kündigung. Aber die Lage ist verzwickt. Der Mitarbeiter ist seit 1991 angestellt. seit einigen Jahren leidet er an einer psychischen Erkrankung. Dadurch ist er nicht mehr in der Lage seine Aufgaben zu erfüllen. Er war zu einer langen Rehamaßnahme und in einem Berufsförderungsprogramm.

Er hatte im Mov, seiner Erkrankung nicht schafft. Ich hatte auch ein langes Gespräch mit seiner Helferin vom Integrationsfachdienst, die speziell für seelisch erkrankte Mitarbeiter zuständig ist.

Sie sagt, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass er noch mal in seinem Beruf arbeiten kann.Der Mitarbeiter möchte gerne arbeiten und benötigt auch soziale Kontakte.
Dir Mitarbeiterin würde ihn in einer, für ihn geeigneten, Behindertenwerkstatt unterbringen. Er möchte das aber nicht.

Mit welcher Begründung könnte ich der Kündigung mit meiner Stellungnahme widersprechen? Ich habe den Mitarbeiter selber schon vor längerer Zeit kennengelernt, und weiß wie schwer er sich mit seinen Aufgaben tut.Ich wollte mit ihm auch noch sprechen, ich kann ihn leider nicht erreichen. ich habe es telefonisch und per Brief versucht.

Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Vielen Dank
Viele Grüße
chris


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