Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten? (Kündigung)

chris, NRW, Wednesday, 28.01.2015, 18:34 (vor 3384 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Wir hatten vorher schon ein Gespräch, um zu überlegen, in welchem Bereich er bei uns im Betrieb noch eingesetzt werden kann. Es gibt noch eine Möglichkeit etwas "auszuprobieren" Ich möchte dazu aber nicht ins Deteil gehen. Ich gebe hier zwar weder den Namen des Betriebes bekannt und natürlich auch keine Namen, aber man kann ja nicht sicher sein, wer hier so liest.

Das gespräch wäre heute gewesen und ist ausgefallen.Es läuft jetzt alles schriftlich.
Der Betriebsrat und ich arbeiten sehr gut zusammen und haben uns gegen Stellungnahmen die Kündigung ausgesprochen.

Die Empfehlung aus der Reha war eine Widereingliederung im alten Bereich, der ist aber gescheitert.

Ich denke, dass wir gute Chancen haben, dass es zu keiner Kündigung kommt.In dem neuen Bereich würde er auf jeden Fall, durch einen MA aus dem Betriebsrat Unterstützung bekommen. Die Mitglieder aus dem BR und ich sind für unsere Ämter nicht frei gestellt.
Wir üben unsere Ämter während unsere Arbeitszeit aus.

Danke, auch für Deine Checkliste, ich werde sie mir speichern und ggf. beim nächsten Fall als Hilfe zu verwenden.

Viele Grüße
chris


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