Stellvertretung bei Abwesenheit (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 05.03.2015, 18:18 (vor 4248 Tagen) @ eichenschild

Hallo,


ein weiterer möglicher Grund der Notwendigkeit der Verhinderungsvertretung kann auch gegeben sein, wenn zeitgleich 2 nicht anders terminierbare Mandatstermine gegeben sind.

Wenn zB zwei BR Gremien zeitgleich tagen.
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