Interne beE und weiter im Amt? (Wahlen)
Hallo,
Hallo,
mal eine Frage zur Amtszeit bzw. zur Beendigung der Amtszeit. Habe dazu folgendes bereits unter A-Z gefunden:
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung erlischt vorzeitig:
- wenn die VP es niederlegt
- wenn die VP aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausscheidet
- wenn die VP ihre Wählbarkeit verliertWird das Arbeitsverhältnis beendet, wenn die amtierende Vertrauensperson in eine interne Beschäftigungsgesellschaft (beE = Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsorganisatorisch_eigenst%C3%A4ndige_Einheit ) wechselt?
Grundsätzlich ja, sofern die Beschäftigungsgesellschaft eine eigene juristische Person ist.
Im Zweifelsfall ist die BR-Organisation maßgeblich.
Bei einer externen beE besteht die Vertragsbeziehung zum alten Arbeitgeber nicht mehr fort. Auch für die interne beE wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, doch verbleibt der Mitarbeiter der Firma weiter zugeordnet.
Sofern die "Zuordnung" nur aus einer finanziellen Trägerschaft des alten AG besteht und/oder einer Zweckbindung (Beschäftigungsgesellschaft nur für AN des AG XY), führt dies zum Erlöschen der Wählbarkeit für den bisherigen AG.
Es geht hier um das Nachrücken eines Stellvertreters.
Spielt im beschriebenen Fall keine besondere Rolle, ob es um die SBV selbst oder eines "Stellis" geht, wenn bereits ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde.
--
&Tschüß
Wolfgang