Interne beE und weiter im Amt? (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 08.04.2015, 10:52 (vor 4213 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

danke für die Antwort und die Einschätzung.

"Grundsätzlich ja, sofern die Beschäftigungsgesellschaft eine eigene juristische Person ist.
Im Zweifelsfall ist die BR-Organisation maßgeblich."

Es handelt sich um eine interne beE, also nicht um eine neu gegründete Gesellschaft für diesen Zweck. Der Betriebsrat / SBV ist weiter für die Personen in der internen beE zuständig.

Der Aufhebungsvertrag ist ein "dreiseitiger Vertrag", der das bestehende Arbeitsverhältnis ablöst durch zukünftige Vermittlungsbemühungen bei Kurzarbeit null und einer maximalen Laufdauer von 19 Monate. Erst nach 19 Monate bzw. bei erfolgreicher Vermittlung durch die beE ist der "dreiseitige Vertrag" erfüllt. Die Personen in der internen beE bekommen also bis 19 Monate noch Geld von der Firma. Sind aber nicht mehr in die Arbeitsorganisation eingebunden.

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Gruß
Wolfgang


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