Interne beE und weiter im Amt? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 08.04.2015, 11:29 (vor 4214 Tagen) @ Hotte

Hallo,

nach der Ergänzung neige ich zu der Ansicht, daß auch in diesem Fall - keine Eingliederung in den Betrieb, Kurzarbeit "Null", Ende des Arbeitsverhältnisses in 19 Monaten - Wahlrecht und Wählbarkeit mit Beginn des neuen Vertrages erlischt.
Dies kann mE analog gesehen werden zu einer Blockfreistellung bei ATZ, bei der der Verlust von Wahlrecht und Wählbarkeit ebenfalls mit Beginn der Freizeitphase automatisch eintritt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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