Interne beE und weiter im Amt? (Wahlen)
Danke für die Bemühungen zur Klärung.
Es zeigt die fehlenden Regelungen im SGB IX bei Aufspaltungen, Abspaltungen, Auslagerungen von Firmenteilen im SGB IX auf. Es fehlen klare Regelungen zum Übergangsmandat für die SBV und der Stufenvertretungen. Gut, dass ich mich noch an das Betriebsverfassungsgesetz anlehnen und die dortigen Regelungen für die Betriebsräte heranziehen kann.
Eine Teilfrage der Zuständigkeit und Nachfolge wurde geklärt, damit in den neuen Gesellschaften weiterhin die behinderten Menschen eine Interessensvertretung in der Übergangszeit haben. Neue Wahlen müssen organisiert werden.
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Gruß
Wolfgang