Nachwahl der Stellvertreter im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)

fisch21, Tuesday, 14.04.2015, 16:54 (vor 4207 Tagen)

Hallo,

am 30.4.2015 scheidet unsere lokale Vertrauensperson aus der Firma aus bzw. geht in Ruhestand. Ich bin der einzige Stellvertreter und rücke damit in die Position der Vertrauensperson nach. D.h. ab dem 1.5.2015 haben wir keinen Stellvertreter mehr und es muss gem. § 21 SchwbWVO eine Nachwahl eingeleitet werden.

Ich hätte hierzu folgende Fragen:

1. Es ist ja bereits jetzt bekannt, dass die VP am 30.4.15 aus der Firma ausscheidet. Kann ich jetzt schon, z.b. am 17.4. einen Wahlaushang erstellen und aushängen? Der Wahltermin sollte natürlich erst nach dem 1.5. bzw. frühestens am 8.5.2015 stattfinden, da ja die 3-Wochen-Frist einzuhalten ist.

2. Der Wahlleiter und ev. Wahlhelfer werden ja beim vereinfachten Wahlverfahren erst in der Wahlversammlung gewählt. Ein erfahrener "VP-Kollege" aus e. anderen Betrieb hat sich angeboten, als Wahlleiter oder als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Ist es möglich, dass sich ein SB aus e. anderen Betrieb als Kandidat zur Wahl als Wahlleiter/Wahlhelfer in unserer Wahlversammlung zur Verfügung stellt?

Im voraus vielen Dank.

Viele Grüße
fisch21


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