Nachwahl der Stellvertreter im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)
Kann ich jetzt schon, z.B. am 17.4. einen Wahlaushang erstellen und aushängen?
Klar. Das ist nach der Fachliteratur zulässig und geboten, sofort im April zur Wahlversammlung im Mai 2015 einzuladen, wenn der Ruhestand bereits jetzt feststeht.
Ist es möglich, dass sich ein SB aus einem anderen Betrieb als Kandidat zur Wahl als Wahlleiter/Wahlhelfer in unserer Wahlversammlung zur Verfügung stellt?
Das halte ich generell nicht für zulässig nach der derzeitigen Wahlordnung. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist da aber sehr uneinheitlich. Das soll nach einem Teil der Fachliteratur dann in Betracht kommen, wenn sich ausnahmsweise im Betrieb niemand finden sollte, der bereit und fähig ist für das Amt der Wahlleitung.
Gruß,
Cebulon