Nachwahl der Stellvertreter im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)
Hallo,
da bin ich aber anderer Meinung.
1. es kann erst zur Nachwahl der Stellvertreter geladen werden, wenn keine Stellvertreter mehr da sind.
2. er fragt, ob er zur Wahl laden kann. Das kann nur der amtierende SBV also er nur wenn er gerade den SBV vertritt.
somit würde ich sagen, daß er erst zur Wahl laden kann wenn er nachgerückt ist.
Ein Betriebsfremder außer bei einer vom Integrationsamt eingeleiteten Wahl kann wohl nicht Wahlleiter werden. Ich frage mich jedoch warum du das dann nicht einfach selber machst, da es ja nur um die Nachwahl eines oder mehrerer Stellvertreter geht.
Gruß Joachim