Beteiligung der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
ich brauche jetzt bitte Eure Hilfe:
Mein AG stellt jetzt auf Stur und will von mir die Gesetzestexte bzw. Paragraphen, die meine Beteiligungsrechte belegen.
Selbstverständlich habe ich ihn u.a. auf die §84 Abs. 1 und §95 Abs.2 SGB IX hingewiesen.
Anlass war, dass ich nachgefragt habe, warum ich bei folgender Konstellation nicht informiert wurde:
Leiter Personal vereinbart mit schwerbehinderten MA (mit häufigen Fehlzeiten und aktuell weiterhin krankgemeldet) einen Gesprächstermin (nicht i.R. BEM). Weiterer Teilnehmer ist die FK des MA und ein PR-Mitglied (welches vom MA dazu gerufen wurde. MA wusste nicht, dass er auch die SBV hätte mitnehmen können).
Als ich dies im nachhinein erfuhr, habe ich nachgefragt, weshalb die SBV von diesem Termin zumindest vorab nicht informiert wurde, damit ich bspw. mit dem MA Kontakt hätte aufnehmen können. Die Meinung des Personalchefs ist, dass ich dazu keine Recht hätte.
Mir ist bekannt, dass die SBV kein automatisches Teilnahmerecht an solchen Gesprächen hat; aber ist es eine zu großzügige Auslegung des §95 Abs. 2 SGB IX meinerseits, wenn ich darum bitte, dass der Leiter Personal, sofern er Gespräche mit schwerbehinderten MA (die sich evtl. auch noch im Krankenstand befinden) zusammen mit dessen FK vereinbart, vielleicht auch die SBV davon vorab in Kenntnis setzt?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße!
zicko