Beteiligung der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Zicko!
Den Fall hatte ich selbst gerade. Bin nur durch den schwerbehinderten Mitarbeiter selbst kurz vor dem Gespräch kontaktiert worden und mußte dann ganz unvorbereitet mitgehen, was dann auch etwas irriteirend für den Personalchef war, der mit mir nicht gerechnet hat und Unterlagen und ein Wasserglas für mich nachordern mußte. Es ist meines Erachtens so, dass der Personalchef mit seinen Mitarbeitern so viele Gespräche führen kann wie er will ohne das die Vertrauensperson davon weiss. Schwierig wirds, wenn er sich auf diese Gespräche beruft und mir als Vertrauensperson dann was erzählt, was ich als Aufhänger für eine Beteiligung nehmen soll. Z.B. erzählt er, der Mitarbeiter hätte gesagt, er wolle eine bestimmte Ausstattung des Arbeitsplatzes, damit er beschwerdefrei arbeiten kann. Ich soll dann z.B. aber zustimmen, dass die nicht notwendig ist. Das lehne ich dann ab, weil ich das vom Mitarbeiter alles nicht selbst gehört habe. Ich bitte um Fristverlängerung, damit ich mit dem Mitarbeiter selbst reden kann und dann erst bekommt der Chef eine Entscheidung.
Das dauert alles länger, als wenn er mir vorab gesagt hätte, ob ein Gespräch mit dem Behinderten ansteht und ob ich nicht mit dem Behinderten sprechen will, dass der mich dann dabei haben will. Dann muss der Chef alles nämlich nur einmal uns Beiden erzählen und nicht nacheinander dem Mitarbeiter und dann mir.
Will der Behinderte mich nicht dabei haben, muss ich natürlcih wegbleiben. Und habe auch kein recht zu erfahren was gesprochen wurde.
Aber die Chance muss mir der Arbeitegber lassen, ihn danach fragen zu können. Daher macht es Sinn, dass ich rechtzeitig von einem Gespräch weiss. In Deinem Fall ist das Kind nun in den Brunnen gefallen. Wenn es Dir möglich ist, schreibe doch mal an all Deine Schwerbehinderten und bitte sie, Dich über solche Gesprächsvorschläge selbst zu informieren, damit Du ggf. vorab mit ihnen sprechen kannst, warum sie geladen wurden und ob sie Deine Hilfe wollen. Allerdings bedeutet das auch Mehrarbeit für Dich selbst. Das mußt Du wissen, ob Du das möchtest.
Dem AG muss man klarmachen, dass man die Interessen von ihm und dem Behinderten nur richtig abwägen kann, wenn man von Beiden vollumfänglich informiert wird. Stockt es zwischendrin, weil hinter verschlossenen Türen geredet wird, kann man seine Arbeit nicht richtig machen. Im Zweifel lehnt man dann eine Vorlage ab, obwohl man bei Kenntnis aller Fakten zugestimmt hätte.
Gruß Ola