Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 04.05.2015, 18:21 (vor 3286 Tagen) @ JenLen

Moin Moin JenLen,

bei uns in der SBV geben wir bei der Stellungnahme alle Gründe an, die für eine Gleichstellung sprechen. Insbesondere bei "unkündbaren" oder ähnlichen Beschäftigten argumentieren wir beispielsweise damit, dass durch die gesundheitlichen Einschränkungen der Arbeitsplatz gefährdet ist, und ohne Hilfestellungen des Integrationsamts (die man je nach "Fall" genauer beleuchten muss) eine Langzeiterkrankung mit Aussteuerung aus dem Krankengeld drohen kann, sodass die Sozialkassen, wie Agentur für Arbeit "die ja zufällig auch über diesen Antrag entscheidet" oder die Rentenversicherung vorzeitig belastet werden können.

Vor einer Frühverrentung schützt keine Unkündbarkeit!

Seit bei uns die Agentur für Arbeit niedersachsenweit die Bearbeitung der Gleichstellungsanträge zentralisiert hat, haben wir auf diesem Wege viele Gleichstellungen durchbekommen. Hinzu kommt, dass sich die SBV und der PR/BR absprechen sollten, denn nichts ist schädlicher, als wenn sich die Stellungnahmen der Arbeitnehmervertreter/innen widersprechen.

Sollte eine Gleichstellung abgelehnt werden, raten wir den Kollegen/innen dazu, einen formlosen Widerspruch einzulegen und sich die Unterlagen, auf deren Grundlage die Gleichstellung abgelehnt wurde, schicken zu lassen. Mit diesen sollten sie zum Sozialverband oder anderer Rechtsberatung gehen.

Der Witz dabei: Ein Rechtsanwalt hat original unsere Stellungnahme kopiert, mit seinem Briefkopf versehen und .... der Widerspruch war erfolgreich.

Soviel zum Ansehen von juristischen Laien, wie wir es nunmal alle sind.

Vor Gericht gehen wir nicht mit den Kollegen/innen, dafür gibt es Juristen, die sie dann vertreten können.

Liebe Grüße

Hendrik1

Ps: Wenn gewünscht, kann ich gerne eine Stellungnahme so aufbereiten, dass keine persönlichen Daten erkennbar sind und einstellen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion