Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2015, 10:55 (vor 3278 Tagen) @ JenLen

Liebe Kolleginnen liebe Kollegen,

zum einen ist das, was ich schreibe, nur ein Muster, wie aber eine Gleichstellung trotz vorliegender Unkündbarkeit nach BAT durch die Agentur für Arbeit durchgewinkt wurde.
Da die Gleichstellungen und die Stellungnahmen dazu immer individuell auf die Beschäftigten bezogen sind, kann man fast nie eine Stellungnahme 1:1 übernehmen.
Hinzu kommt, dass die Agentur für Arbeit, wenn diese feststellt, dass man nur Textbausteine verwendet auch dieses zur Ablehnung heranziehen kann, bzw. wenn die Textbausteine nicht passen und die Gleichstellung beim Sozialgericht landet, diese für die Kollegin/ den Kollegen auch nicht hilfreich ist.

Daher erst einmal ein paar Tipps, die ich mir im Laufe der letzten 4 Jahre angeeignet habe:

1. möglichst schon den Gleichstellungsantrag gemeinsam ausfüllen; dies erleichtert die Stellungnahme.

2. immer die Zusammenhänge zu den beiden Gründen für die Gleichstellung herstellen:
Arbeitsplatz bzw. Arbeitsverhältnis nicht aufrechterhalten oder neuen Arbeitsplatz nicht erlangen können (kann auch beim bisherigen Arbeitgeber sein)

3. immer auch die indirekten Einschränkungen abfragen: Hat jemand z.B. eine Depression mit Ein- Durchschlafstörungen folgert daraus Müdigkeit und Konzentrationsprobleme mit ggf. verlangsamter Arbeitsgeschwindigkeit.

4. gerade bei teilweisem oder vollem Kündigungsschutz, wenn möglich die notwendigen Hilfestellungen des Integrationsamts zur Vermeidung einer Frühverrentung oder Langzeiterkrankung (gerade letzteres belastet nach Aussteuerung die Agentur für Arbeit, was man ruhig erwähnen sollte; nach dem Motto Gleichstellung oder ALG I zahlen ;-) ) denn eine Unkündbarkeit schützt nicht vor der Aussteuerung und der Frühverrentung ..... dieser Satz sollte, wann immer er passt, eingebaut werden.

5. Mit dem Personalrat unter 4 Augen die Stellungnahmen absprechen, um Widersprüche zu vermeiden, die auch eine Ablehnung nach sich ziehen können.

6. Lieber sich die Mühe machen, einen Freitext zu schreiben, als nur das Formblatt auszufüllen, da der Platz meiner Meinung nach nicht ausreicht.

Der Text einer Stellungnahme folgt gleich im Anschluss, da dieser Text zu lang ist, um angehängt zu werden.


Liebe Grüße

Hendrik


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