Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2015, 10:57 (vor 3278 Tagen) @ Heinrich

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

hier die eben angesprochene Stellungnahme, in der Hoffnung, dass diese für Euch hilfreich ist.

Liebe Grüße

Hendrik


Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung zum Gleichstellungsantrag Herr XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schwerbehindertenvertretung nimmt zum Gleichstellungsantrag wie folgt Stellung:


Herr XXXXX arbeitet im Transportdienst. Aufgrund gesundheitsbedingter Einschränkungen ist er aus dem schweren Patiententransport (Betten) in die leichtere Funktion (Rollstuhltransporte) und Sterilgut im Wechsel umgesetzt worden. Auch dieses bringt ihn aber teilweise über seine Belastungsgrenzen hinaus, sodass die SBV bei der Frage nach der Umsetzung sowohl erfolgt, als auch nicht weiter möglich angekreuzt hat, da hier ein Schonarbeitsplatz gefunden wurde und es leichtere Tätigkeiten im Transportdienst kaum gibt. Der Labortransport, der mit dem Sterilguttransport vergleichbar ist, ist mit leistungsgewandelten Beschäftigten mit einem GdB schon jetzt überfüllt, sodass eine Umsetzung in diesen in absehbarer Zeit nicht möglich ist.
Daher kann die SBV den derzeitigen Arbeitsplatz auch nur als bedingt geeignet einstufen.

Zu folgenden Fragen nimmt die SBV gesondert Stellung:
Frage 2/4. Herr XXXX leidet zum einen an einer Depression. Dadurch ist seine Stressbelastbarkeit deutlich reduziert. Zusätzlich kann er aufgrund von nächtlichem Grübeln und Zukunftsängsten aufgrund der teilweisen Überforderung auf der Arbeit nicht gut ein- und durchschlafen, was sich auf der Arbeit in Müdigkeit, Störungen der Merkfähigkeit und weiterer Reduktion der Stresstoleranz auswirkt.
Hinzu kommen körperliche Einschränkungen, er kann aufgrund von Wirbelsäulenbeschwerden nicht schwer Heben und Tragen, sodass er für die schweren Transporte nicht mehr in Frage kommt. Es wurde ein Schonarbeitsplatz mit einer Mischung aus Rollstuhl- und leichten Sterilguttransporten gefunden. Da er aufgrund der Beschwerden ausstrahlende und einschießende Schmerzen in das linke Bein hat, ist Herr XXXX zusätzlich in seiner Gehfähigkeit eingeschränkt.
Zusätzlich hat er eine Arthrose in der linken Schulter, die sich auch auf das Heben und Tragen negativ auswirkt. Da die Rollstuhltransporte auch Kurvenfahrten beinhalten, wird die linke Schulter oft einseitig belastet.
Daher kommt er auch bei dem Schonarbeitsplatz schnell an seine Grenzen und tw. auch darüber hinaus. Eine Umsetzung innerhalb des Transportdienstes ist in absehbarer Zeit nicht möglich, weil im Labortransport ausschließlich schwer eingeschränkte Beschäftigte arbeiten und dieser schon einen Personalüberhang hat. Dieses führt zu einer zusätzlichen Personalknappheit in den anderen Transportdiensten, weil sie nach Außen hin als ein Bereich auftreten, der ein Gesamtpersonalbudget hat.

Frage 5/7. Die MHH hat ein hohes Defizit eingefahren und muss zum Defizitabbau zum einen Personal einsparen, zum anderen gleichzeitig das Arbeitstempo steigern. Dies ist für Herrn XXXX, der schon jetzt gegenüber den übrigen Beschäftigten verlangsamt ist, nicht möglich. Daher droht ihm bei weiterer Überlastung eine Verschlechterung seiner gesundheitlichen Einschränkungen. Da er bei der letzten psychischen Erkrankung schon langzeiterkrankt war, besteht das Risiko, dass er aufgrund der körperlichen und psychischen Einschränkungen von der Krankenkasse zum einen frühzeitig ausgesteuert bzw. aufgefordert wird, eine Frühverrentung zu beantragen, womit er den Sozialkassen vorzeitig auf der Tasche liegt.. Vor dieser kann ihn auch der Schutz des BAT mit der Unkündbarkeit nicht bewahren. Die einzige Möglichkeit, die die Schwerbehindertenvertretung sieht, ist, mit dem Arbeitgeber die Hilfestellungen des Integrationsamts zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu besprechen. Dieses Schutzrecht könnte ihn vor einer Frühverrentung und die Sozialkassen vor weiteren Entgeltersatzleistungen schützen. Besonders der Minderleistungsausgleich bzw. Ausgleich bei unterstützter Beschäftigung kämen aus unserer Sicht für ihn in Frage. Lehnt der Arbeitgeber diese Gespräche ab, bliebe immer noch die Frage nach der Einleitung eines Präventionsverfahrens.

Fazit: Da die Schutzrechte mit der Gleichstellung untrennbar verbunden sind, diese das Arbeitsverhältnis länger aufrechterhalten und eine Frühverrentung entweder vermeiden, oder hinauszögern können, stimmt die Schwerbehindertenvertretung trotz vorliegender Unkündbarkeit der Gleichstellung zu und bittet Sie ebenfalls um Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen


In Vertretung Hendrik


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