Wahl einer GSBV (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 08.05.2015, 16:46 (vor 4184 Tagen) @ motoraddiver

Das Wahlverfahren ist in § 22 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) geregelt.

Bei nur zwei Wahlberechtigten gilt eine Besonderheit nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO:
Beide bestimmen im gegenseitigen Einvernehmen die Gesamt- / Konzern-SBV.
Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Los.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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