Wahl einer GSBV (Wahlen)
Hallo motoraddiver,
In § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX steht, Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.
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Glück Auf
Martin