Wahl einer GSBV (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 12.05.2015, 15:52 (vor 4180 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

bis zu den "besonderen" Entscheidung des 7 BAG Senates vom 23.07.2014, 7 ABR 61/12 betreffend der Wahl der HSBV hätte ich es auch so geschworen.

Doch nun kann man es infrage stellen. Lese dazu auch einmal hier:
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=404#p1587

und hier:
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=404&start=10

Gilt so analog für GSBV Wahlen!

Fazit:
Hält man sich streng an die alte Regelung und die SchwbVWO und es klagt einer, könnte der 7 BAG Senat auch diese Wahl kippen oder er muss seine Meinung ändern und damit seine Rechtsprechung im Urteil vom 23.07.2014 aufheben.
Denn auch hier gilt der Rechtsstatus der SchwbVWO und auch hier gilt, wer hat lt. SGB IX das passive Wahlrecht.


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