Teilrente wegen Umstellung auf Teilzeitvertrag/ Arbeitsplatzausstattun (Rente / Pension / ATZ)

Ola, Berlin, Tuesday, 26.05.2015, 14:21 (vor 3268 Tagen)

Hallo Ihr Lieben!
Heute habe cih mal eine Frage. Ich habe eine Angestellte, deren Kündigung vom Integrationsamt gekippt wurde. Sie kann stundenweise arbeiten und der Arbeitsvertrag soll auf diese Stundenzahl reduziert werden. Sie soll dann nur noch eine halbe anstatt einer vollen Stelle besetzen. Mehr kann sie laut Gutachten nicht mehr arbeiten. Was muss in dem Vertrag drinstehen, dass man zusätzlich eine Teilrente wegen Erwerbsminderung beantragen kann? Muss sie dann vom Rententräger nochmal neu begutachtet werden oder reicht das Gutachten, was der Arbeitgeber gemacht hat aus? Ist nicht mal 6 Monate alt.
Ferner braucht sie eine Arbeitsplatzausstattung. Ein Tisch wurde vom Rententräger bewilligt, ein Stuhl nicht. Begründung: ein ergonomischer Stuhl reicht aus bzw. das was sie braucht sei ergonomisch nicht orthopädisch. So einen Stuhl will der AG nicht kaufen, obwohl er das Arbeitsverhältnis nun fortsetzen muss. Die ihr verfügbaren Stühle sind aber nicht so wie das was sie benötigt. Widerspruch wurde auch abgelehnt. Muss nun das Integrationsamt ran oder muss der AG den Stuhl nun ganz alleine bezahlen? Wenn Integrationsamt, wie muss die Begründung aussehen?
Da die Mitarbeiterin von der Arge lebt (ungekündigter Vollzeitarbeitsvertrag besteht ja noch), hat sie kein Geld für eine Klage.
Wer eine Idee hat oder so einen Fall schon mal hatte, bitte antworten.
Danke im Voraus Ola


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