Teilrente wegen Umstellung auf Teilzeitvertrag/ Arbeitsplatzausstattun (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
die richtige Ansprechpartner ist hier der mögliche Leistungsträger der EU Rente. Also die DRV. Dort sollte der Betroffene in die Beratung.
Macht hier die SBV Aussagen und der Betroffene verlässt sich auf die Richtigkeit und handelt und erleidet dann Nachteile, kann der Betroffene die SBV zivilrechtlich in Regress nehmen.