Suche Erklärung zu EStG 33b, Satz (2) 2. (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 10.06.2015, 11:48 (vor 4152 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,
ich verstehe deine Frage nicht.
Für das Finanzamt ist doch nur das Beiblatt entscheidend. Die Entscheidung, nach welchem Kriterium das Beiblatt ausgestellt wird, trifft doch das Intergrationsamt.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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