Suche Erklärung zu EStG 33b, Satz (2) 2. (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 10.06.2015, 14:17 (vor 4152 Tagen) @ ciralifan

Warum der Gesetzgeber den Unterschied macht? Damit weniger Leute diese Freibeträge geltend machen können.

Mal ganz grundsätzlich: wir sind hier im deutschen Steuerrecht. Da fragt man doch bitteschön nicht nach Sinnhaftigkeit, Logik oder gar staatlicher Fürsorge.

Hier geht es darum: nur wenn die Bedingungen des zitierten Paragraphen vorliegen, kann die winzige Steuerermäßigung erzielt werden. Ob dies zutrifft, steht dann im Bescheid des Versorgungsamtes, wenn ein entsprechender GdB ausgeworfen wird. Diesen Satz dann bitte anmarkern und die Kopie an das Finanzamt schicken.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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