Suche Erklärung zu EStG 33b, Satz (2) 2. (Allgemeines)
Nun, Frage ist, warum macht das EStG hier Unterschiede nach Art der Behinderung ?
Jemand mit einem GdB 30/40 aufgrund anderer als hier angegebenen Gründen wird diese Pauschale verweigert mit Hinweis auf den 33b(2)2.
Das Beiblatt des IA fürs FA sagt doch nur etwas über die Höhe des GdB aus.