Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag (Kündigung)
Hallo,
man sollte auch beachten, beim neuen AG bekäme er eine Probezeit. In dieser bestünde kein Kündigungsschutz. Wenn hier dann eine Kündigung erfolgen würde, wäre zu überlegen, wie die Agentur für Arbeit dann die Arbeitslosigkeit betreffend der Frage liegt hier ggf selbstverschulden vor? Denn er hatte ja einen ungefährdeten Job.