Erstes Gespräch mit Arbeitgeber (Allgemeines)
Herzlichen Glückwunsch!
Unter den Punkten Aufgaben sowie Rechten und Pflichten findest du alle wichtigen Punkte.
Sinnvoll wäre es sicherlich diese Kurzformen auszudrucken und wenn möglich kurz zu erläutern, denn das pure verlesen von Paragraphen ist meist einschläfernd und damit nicht zielführend.
Wichtig ist, dass sich beide Seiten schulen lassen, also nicht nur du als SBV, sondern auch der Arbeitgeber. Das Gesetz nimmt auf Ahnungslosigkeit keine Rücksicht, in wie weit du das machen solltest könnte vom Grad des guten oder bösen Willen abhängen den dir der Arbeitgeber entgegenbringt.
Schau dir dann noch den Punkt Seminare an. Mindestens die Grundschulungen müssen sein, der Rest nach Bedarf.
Viel Glück. 
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Mit freundlichen Grüßen
Michael