Erstes Gespräch mit Arbeitgeber (Allgemeines)
Hallo,
weitergehende Ergänzung. Bei vertrauensvoller Zusammenarbeit gewinnt auch der AG. Denn eine gute SBV kennt auch sich in den Themen und Rechten aus, wann besteht wo und wie ein Anspruch auf Mittel Dritter. Zum Beispiel Andprüche auf Mittel der SchwbAV aber auch Ansprüche gegenüber der DRV. Also zB Mittel für behindertengerechte Arbeitsplatz aber auch Arbeitsumfeld, letztets können dann auch Mittel für Baumaßnahmen sein, aber auch Lohnkostenzuschüsse.
Also Dinge von denen auch der AG seine Vorteile haben kann. Bei vertrauensvoller Zusammenarbeit und frühzeitiger umfangreicher Einbindung der SBV kann und sollte sie hier als "Fachkraft" für diese Themen den AG beraten. Denn seine Fachkräfte haben hier diese Kenntnisse oft nicht.