Erstes Gespräch mit Arbeitgeber (Allgemeines)
Hallo,
Heinrichs Ausführungen möchte ich dahingehend ergänzen, daß Du den Anspruch rüberbringen solltest, daß eine SBV in erster Linie "Problemlöser" ist. Daß natürlich zum "Problem lösen" auch die frühzeitige Kenntnis von Problemen und den dazugehörigen Fakten gehört, kannst Du dann gleich in einem Aufwasch miterwähnen und schon hast du Dein wichtigstes Recht - das Informationsrecht - ohne großes Paragraphengedöns positiv dargestellt.
Im Übrigen solltest Du eine derartige Darstellung dann auch so schnell wie möglich im BR vorbringen, denn ohne seine Unterstützung und Kooperation geht für Dich nicht viel - und erst recht nicht in der Konfrontation mit dem BR.
Und mit dieser Herangehensweise - Probleme lösen zu wollen - wirst Du die notwendige Kompetenz in Zusammenarbeit mit BR, externen Stellen wie IA und IFD und den notwendigen Schulungen auch bald erarbeitet haben.
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&Tschüß
Wolfgang