§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
eine Kollegin hat einen GdB von 40 bekommen und es versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Ihr Anwalt fragt sie, ab er einen Antrag auf Rücknahme des Beschlusses nach § 44 SGB X stellen soll?
Mir ist das Prozedere relativ unbekannt. Hat jemand damit Erfahrung? Hilft es der Kollegin weiter?
Lieben Gruß
Paul