§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Antragstellung / Widerspruch)

Paul, Hamburg, Thursday, 25.06.2015, 14:22 (vor 3234 Tagen)

Hallo,

eine Kollegin hat einen GdB von 40 bekommen und es versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Ihr Anwalt fragt sie, ab er einen Antrag auf Rücknahme des Beschlusses nach § 44 SGB X stellen soll?
Mir ist das Prozedere relativ unbekannt. Hat jemand damit Erfahrung? Hilft es der Kollegin weiter?
Lieben Gruß
Paul


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