§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Antragstellung / Widerspruch)

Heinrich, Thursday, 25.06.2015, 15:21 (vor 3235 Tagen) @ Paul

Hallo,

hier handelt es sich ggf um einen RA der viele Harz4-Fälle vertritt. Dort tifft dieses häufiger zu. Es gibt aber in diesen Fällen oft Betroffene welche Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw Rechtsschutzversicherung dass nutzen dann teils RA finanziell für sich, so viele Medienberichte.

Hier wäre daher die Frage wichtig, muss hier der / die Betroffene den RA zahlen? Hat er/ sie also das Kostenrisiko?

Betreffend eines Feststellungsbescheides des VA ist mir ein solcher Fall nicht bekannt und auch im Web ist nichts zu finden. Soweit auch zu möglichen Erfolgsaussichten.

Ich würde hier abwarten und dann den Weg des Antrages auf Neufesstellung gehen. Dann bestünde kein Kosten/Prozessrisiko.

PS: Habt ihr denn schon einmal Akteneinsicht genommen und die Unterlagen auf mögliche Fehler geprüft? Wenn ja, etwas gefunden? Hierbei nicht übersehen, es gibt idR Beeinträchtigungen mit möglichen von/bis GdB.


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