§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Antragstellung / Widerspruch)

Paul, Hamburg, Thursday, 25.06.2015, 21:32 (vor 3234 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

vielen Dank an Heinrich für die Rückmeldung.
Auch ich hatte im Netz nichts dazu gefunden, die geringe Resonanz hier spricht ja auch dafür das der vom Anwalt vorgeschlagene Weg eher unüblich ist. Der Anwalt ist über das private Umfeld an die Kollegin gekommen. Es geht wohl nicht um "abzocke", ich denke der Anwalt ist nicht so im SGB IX zuhause.
Die Kollegin ist leider erst kürzlich zu mir gekommen. Ich werde eine Neufeststellung anregen, eine ihrer vielen Erkrankungen hat sich verschlechtert. Dann sind wir wieder in der Spur mit Widerspruch und Akteneinsicht.

Paul


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