Personalrat vertritt SBV (Wahlen)
Hallo Dirki,
da hat der "Geschäftsführer" vollkommen Recht. Er braucht und darf Dich nicht einbinden, da Du nicht von den Wahlberechtigten sbM zur Vertrauensperson gewählt und legitimiert bist nach § 94 SGB IX. Ein Beschluß des Personalrates kann niemals eine SBV-Wahl ersetzen. Dieser PR-Beschluss ist von Anfang an unwirksam und nichtig! Niemand muss ihn beachten.
Sollte es aber eine überörtliche GSBV oder BSBV oder HSBV geben, müsste diese von der Dienststelle als Ersatzvertretung beteiligt werden nach § 97 SGB IX.
Gruß,
Cebulon