Personalrat vertritt SBV (Wahlen)
Hallo,
der Personslrat ist Petsonalrat undvhat NUR die Rechte und Aufgaben lt. PersVG. Er hat nicht die Rechte und Aufgaben der/ einer SBV! Darf daher deren Aufgaben auch nicht wahrnehmen. Der PersRat oder BR ist nur in den Angelegenheiten lt. SGB IX zu beteiligen, wo das SGB IX dieses im SGB IX ausdrücklich so vorsieht, zB bei Maßnahmen lt. § 84 SGB IX.
Die GF hat hier also Recht!
Betreffend Wahl. Wenn es mindest 5 Wahlbetechtigte gibt, kann sollte eine Wahl stattfinden. Ggf mit Hilfe des Integrationsamtes. Es reicht ja, wenn sich dann mindestens ein Wahlbetechtigter an der Wahl beteiligt. Er kann dann kandidieren und sich auch ggf selbst wählen, dann hat er das Mandat. Denn es gibt keine Mindesteilnehmetzahl.
Hinweis: Wenn es keine örtl. SBV gibt, aber eine Bezirks- oder GSBV usw. nimmmt diese kraft Gesetz die / alle Aufgaben der SBV wahr. Die muss dann aber versuchen örtl. Wahlen einzuleiten. Wenn es eine solche gibt, ist auch NUR diese für die Einleitung der Wahl zuständig, NICHT der PR. Der PR nur wenn es eine solche nicht gibt.
Zusatz: Auch wenn es keine SBV gibt, haben die Rechte der Schwerbehinderten lt. SGB IX Bestand.
Noch folgende Anmerkung, der PR sollte dringenst auf eine SGB IX Schulung.