Personalrat vertritt SBV (Wahlen)

barevi, Bayern, Unterfranken, Monday, 20.07.2015, 06:54 (vor 4111 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

vielleicht noch ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen:

Wenn mind. 5 SB in Deinem Betrieb sind, dann wird eine SBV gewählt. Die gewählte Vertretung muss NICHT selbst schwerbehindert sein (wäre aber natürlich von Vorteil). Es wäre z.B. in Eurem Fall ein Weg, wenn Ihr eine Wahl durchführt, Du Dich als SBV aufstellen lässt und ggf. gewählt wirst. Dann hättet Ihr eine offizielle, gewählte Schwerbehindertenvertretung, die auch der Geschäftsführung gegenüber mit allen Merkmalen nach dem SGB IX ausgestattet wäre...

Viele Grüße
Barevi

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