Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 30.07.2015, 16:17 (vor 4102 Tagen) @ SunnyDRH

Hallo,


alle Mandatstätigkeiten fallen NICHT unter das ArbZG. Ist ja auch nicht das ausüben von Arbeit, sondern das Wahrnehmen eines Ehrenamtes.


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