Gesetzliche Arbeitszeit bei Termin SBV (Allgemeines)
Hallo,
alle Mandatstätigkeiten fallen NICHT unter das ArbZG. Ist ja auch nicht das ausüben von Arbeit, sondern das Wahrnehmen eines Ehrenamtes.
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alle Mandatstätigkeiten fallen NICHT unter das ArbZG. Ist ja auch nicht das ausüben von Arbeit, sondern das Wahrnehmen eines Ehrenamtes.
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