Gesunheitsbezogene Daten (BEM)

stefanmann, Essen, Friday, 07.08.2015, 06:50 (vor 3194 Tagen) @ Tino1975

Hallo!
Was meinst du denn mit gesunheitsbezogene Daten?
Der Personaler ist verpflichtet Daten zu erheben, aus denen hervorgeht, inwieweit Mitarbeiter (nicht nur Schwerbehinderte) innerhalb der jeweils zurückliegenden 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind. Diese Daten sind auf Seite 1 der AU, die auch dem Personaler vorliegen.
Dann muss er ggfls. nämlich dem Mitarbeiter ein BEM anbieten.
Vielleicht meinst du das?
Gruß stefanmann


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