BEM im Urlaub (BEM)

vadder911, Friday, 07.08.2015, 13:32 (vor 3194 Tagen)

Hallo Leute,
ein Kollege von mir (gleichgestellt) wird in seinem Urlaub zum BEM eingeladen, er hat die Einladung eine Woche vor seinem Termin erhalten (14.08.2015).
Die SchwV. wurde nicht informiert also ich.
Frage:
1-ist eine Einladung in der Urlaubszeit zulässig.
2-Ist die Frist von einer Woche nicht zu kurz
3-und ist der Vorgang überhaupt korrekt da die SchwV. nicht informiert wurde
Gruß Andreas


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