BEM im Urlaub (BEM)

elschwoabos, NRW, Friday, 07.08.2015, 13:49 (vor 3194 Tagen) @ vadder911

Hi Andreas,

"1-ist eine Einladung in der Urlaubszeit zulässig."

Warum nicht, einladen kann ich wann ich will, aber
ob sinnvoll ist, ist die andere Frage, in diesem Falle leicht als unsinnig beantwortet.

"2-Ist die Frist von einer Woche nicht zu kurz"

Für mich eine ungute Vorgehensweise. Besser wäre einladen ohne Terminvorgabe mit der Bitte um Rückmeldung zur Terminabsprache.

"3-und ist der Vorgang überhaupt korrekt da die SchwV. nicht informiert wurde"

Das BEM-Team hätte um Deine Person erweitert werden müssen.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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