BEM - SBV nur als Randfigur?! (BEM)

lolarollt, Baden-Württemberg, Monday, 07.09.2015, 20:25 (vor 3163 Tagen)

Hallo zusammen,

dieser Post ist mein erster in diesem Forum, hoffe, ich stelle mich nicht zu blöd an ;-)

Erst einmal ein dickes Dankeschön an die Personen, die diese Seite samt Forum hier möglich machen! Ist derzeit mein täglich Nachlesewerk :-)

Kurz zu meiner Frage: Bin seit Anfang September diesen Jahres als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung nachgerückt. Arbeite mich gerade in sämtliche Themen ein...

Eine BEM-Betriebsvereinbarung ist in unserem Unternehmen gerade am Enstehen, ich lese mich in die derzeitig in Bearbeitung befindliche Version ein und staune: Die SBV wird nur randmäßig erwähnt, wenn es sich bei den BEM-Klienten um schwerbehinderte Mitarbeiter handelt. Der SBV wird hier lediglich eine Art beratende Funktion eingeräumt! Ich verstehe meine Aufgabe aber als überwachende Funktion, und das geht meiner Meinung nach weit über ein reines Beratungsrecht im Falle schwerbehinderter BEM-Klienten hinaus! Beratungsrecht klingt für mich: SBV darf mitschwätzen, aber nichts mitentscheiden!
Im Eingangstext wird die Vereinbarung geschlossen zwischen Betriebsrat und AG, kein Bezug auf die SBV.

Hier läuft doch was nicht ganz rund, oder? Die SBV kann doch gerade beim BEM keine Randfigur sein oder liege ich hier falsch? Oder liegt das im Befinden des amtierenden Betriebsrats, welche Stellung die SBV bei uns bekommen soll hinsichtlich BEM?

Vielen Dank für kurze Rückmeldungen,
lollarollt


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