BEM - SBV nur als Randfigur?! (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.09.2015, 16:56 (vor 4063 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

natürlich ist die SBV beim BEM nur eine "Randfigur", denn streng genommen sollte ein BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht für schwerbehinderte/gleichgestellte AN gelten.

Vielmehr sind die Regelungen für schwerbehinderte/gkeichgestellte AN in einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX zu regeln. In dieser IV müssen dann auch die Anforderungen des § 84 Abs. 1 SGB IX mit einfließen, die von denen des Abs. 2 doch grundverschieden sind. Insbesondere ist in Abs. 1 die Interventionsschwelle vom Gesetzgeber bewußt gewollt sehr viel niedriger angesetzt

Und bei einer IV ist die SBV bereits während der Verhandlung gleichberechtigter Akteur neben AG und BR/PR und unterschreibt (und kündigt ggfs. auch eigenständig) mit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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