BEM - SBV nur als Randfigur?! (BEM)
Hallo,
natürlich ist die SBV beim BEM nur eine "Randfigur", denn streng genommen sollte ein BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht für schwerbehinderte/gleichgestellte AN gelten.
Vielmehr sind die Regelungen für schwerbehinderte/gkeichgestellte AN in einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX zu regeln. In dieser IV müssen dann auch die Anforderungen des § 84 Abs. 1 SGB IX mit einfließen, die von denen des Abs. 2 doch grundverschieden sind. Insbesondere ist in Abs. 1 die Interventionsschwelle vom Gesetzgeber bewußt gewollt sehr viel niedriger angesetzt
Und bei einer IV ist die SBV bereits während der Verhandlung gleichberechtigter Akteur neben AG und BR/PR und unterschreibt (und kündigt ggfs. auch eigenständig) mit.
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&Tschüß
Wolfgang