Teilhabe am Arbeitsleben, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitspl. (Hilfsmittel)

Heinrich, Tuesday, 22.09.2015, 19:37 (vor 3139 Tagen) @ Ironie

Hallo,

bei wem der Antrag gestellt wird, ist erst einmal egal. Der muss innerhalb der gesetzl. Frist seine Zuständigkeit prüfen und ggf den Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Geschieht dieses nicht in der gesetzl. Frist, muss er zwangsweise die Leistung erbringen, wird also per Gesetz zuständig.


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