Teilhabe am Arbeitsleben, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitspl. (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.09.2015, 11:32 (vor 3110 Tagen) @ JS

Hallo,

der AN sollte sich an die örtlich zuständige Rreha-Servicestelle wenden. Zu deren gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Klärung der Zuständigkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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