Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen (Umgang mit Arbeitgeber)

HarriM, Wednesday, 23.09.2015, 18:09 (vor 3161 Tagen)

Hallo,

der Betriebsrat hat das für uns zuständige Regierungspräsidium darüber informiert, dass das Arbeitszeitgesetz in seinem Zuständigkeitsbereich (regelmäßig) verletzt wird. Es findet nun eine Anhörung des Unternehmens durch das Regierungspräsidium statt, Thema "Gefährdungsbeurteilung". Das Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiger Aspekt bei dem Gespräch.

Zu diesem Gespräch sind zwei Vertreter des BR vom Unternehmen eingeladen worden. Heute erreichte mich die Nachricht, die SBV dürfe ausdrücklich daran nicht teilnehmen, da es sich nicht um ein Monatsgespräch bzw. (siehe Rechtsprechung) entscheidungsrelevante Sachverhalte handele.

Doch kann ich mir durchaus vorstellen, dass der BR beim weiteren Vorgehen eine wichtige Funktion hat, zumal wir an einer GBV Gefährdungsbeurteilung arbeiten. Dann sind natürlich Beschlüsse, also Entscheidungen, von ihm zu erwarten.

Ich denke an ein Feststellungsverfahren per einstw. Verfügung (das Gespräch ist in drei Wochen). Ist dieser Weg sinnvoll und Erfolg versprechend? Wenn ja, würde ich das Unternehmen vorab informieren, dass ich teilzunehmen gedenke, und dass i.F. des Einlenkens zusätzlicher Aufwand und Kosten vermieden werden können.

Eine Alternative wäre es, zum Gespräch zu erscheinen, sich rauswerfen zu lassen und dann sich schriftlich mit einschlägigen Informationen an das Regierungspräsidium zu wenden. In meinem Zuständigkeitsbereich sind die SB-Zahlen dort besonders hoch, wo aus bestimmten Gründen über 8h hinausgehende Arbeitszeit nicht erfasst wird. Es gibt eine Reihe weiterer Auffälligkeiten, über die ich berichten würde.

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
HarriM


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion